Konzept

„4 Pfoten für Sie“ stellt einen für die Nutzer unkomplizierten, aber dennoch qualitätsgesicherten Zugang von Hunden zu Menschen mit Demenz her.

„4 Pfoten für Sie“ ist ein nach Landesrecht anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45 SGB XI.

Die Hundebesuche werden von geschulten ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern in der Häuslichkeit der Betroffenen durchgeführt. Sie bringen den Menschen, Lebensfreude und Lebensqualität in den Alltag. Dabei steht das Prinzip von Normalität im Vordergrund. Sie gehen mit Menschen mit Demenz spazieren oder führen gemeinsame Aktivitäten, wie Streicheln, Bürsten, Spielen, Füttern usw., in der Wohnung durch. Diese Aktivitäten regen Erinnerungen an, unterstützen die Motorik und fördern die (Sinnes-) Wahrnehmungen der Erkrankten.

Die Begleitung erfolgt stundenweise und Angehörige können diese Zeit für eigene Bedürfnisse nutzen. Für den Besuchsdienst werden Hundebesitzer gewonnen, die ihre Zeit für die Betreuung von Menschen mit Demenz zur Verfügung stellen. Unsere Besuchsteams werden von einer zertifizierten Hundeschule auf ihre Eignung hin geprüft und absolvieren einen Hundeführerschein. Ein 45-stündiger Qualifizierungskurs bereitet Mensch und Hund auf die gemeinsame Aufgabe vor. Die Hundebesuche werden individuell vermittelt und fachlich begleitet.

Eckpunkte des Konzeptes und Qualitätssicherung:

  • Kriterienbasierte Vorauswahl der Teams:
    Fragebögen, gegenseitiges Kennenlernen und Eignungstest von Mensch und Hund
  • Qualifizierungskurs: 45-stündige Kompaktschulung zum Thema Demenz inkl. 2 Praxistagen mit Hund
  • Abnahme des BVZH-Hundeführerscheins (schriftliche und praktische Prüfung)
  • auf Wunsch Hospitationen in Einrichtungen der Gerontopsychiatrie
  • Erstgespräch durch Fachkraft bei Menschen mit Demenz und Auswahl des passenden Besuchsteams
  • Fachlich begleiteter Vermittlungsbesuch und Vorstellung des Mensch-Hund-Besuchsteams in der Familie
  • regelmäßige Reflexionsgespräche in der Gruppe
  • ausgewählte Fortbildungsveranstaltungen im Jahr
  • Einzelgespräche mit der Besuchsdienst-Koordination
  • Gemeinsame Spaziergänge
  • bei Bedarf / auf Wunsch Beratung und Training mit dem Hundetrainer
  • Anerkennung als Unterstützungsangebot im Alltag nach Landesrecht NRW (AnFöVO), inkl. jährlicher Tätigkeitsberichte

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